Grundbesitz-Service Immobilien - Hausvertrieb - Hausverwaltung  Kundentelefon: 030-641 69 705
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Quellen: www.hypochart.de
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Einträge - Blogseite

Kurze Erklärungen zur Baufinanzierung

15. November 2024

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Umfassende Übersicht der Bundes-Bauförderungen

29. August 2024

• bmwsb.bund.de •



Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025

30. Juli 2024

Das Abgeordnetenhaus wird für Berlin ab dem 01.01.2025 den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent fast halbieren. Das hört sich erst einmal gut an. Es darf jedoch nicht unbeachtet bleiben, das sich die Grundsteuerwerte (also die Sachwerte) erheblich erhöht haben. Eine Verdoppelung der Grundsteuer kommt daher unabwendbar auf das gros der Eigentümer zu.
Daneben werden allerdings eine neue Härtefallregelung im Grundsteuergesetz sowie eine Streichung der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) verankert sein.

Berechnung der neuen Grundsteuer
Anhand der angepassten Messzahl und dem abgesenkten Hebesatz kann die geplante Grundsteuer bereits heute berechnet werden. Für die Berechnung muss der neue erhöhte Grundsteuerwert mit der neuen Steuermesszahl (für Wohngrundstücke beträgt diese 0,31 Promille) multipliziert werden. Das Ergebnis wird schließlich mit dem abgesenkten Hebesatz in Höhe von 470 Prozent multipliziert. Daher ergibt sich die folgende Formel:

Grundsteuerwert x 0,00031 (Steuermesszahl) x 4,7 (Hebesatz)



Bewertung online vs. Makler

22. Januar 2024

Pro online-Bewertung
Eine online-Bewertung stellt in heutiger Zeit eine erste Möglichkeit zur Feststellung des ungefähren Immobilienwertes auf der Grundlage von statistischen Werten dar. Der Verbraucher gibt einige ihm bekannte Daten ein und ......

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Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale

06. Januar 2024

• Verbraucherzentrale.de •



Die besten Förderprogramme für Ihren Hausbau

21. November 2023

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Wichtig ! Nachbesserung beim Baukindergeld 2024

18. Dezember 2023

Die KfW-Förderung Wohneigentum für Familien (WEF), bekannt als Baukindergeld 2024, die seit 16. Oktober 2023 verfügbar ist, wurde kurz vor Start verbessert. So wurden sowohl die Einkommensgrenze für Baufamilien, die für die KfW Förderung zugelassen sind, sowie die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.
Die wichtigsten Updates ......

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Das Eigenheim macht sich bezahlt

15. Dezember 2023

Sie möchten in den eigenen vier Wänden leben? Das ist sehr vernünftig! Wenn Sie eine Immobilie kaufen, handeln Sie finanziell vorausschauend. Das eigene Heim ist eine sichere Kapitalanlage, von der Sie heute und in Zukunft profitieren.
Warum das so ist, wird klar, sobald ......

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Der günstige Baukredit: schnell und sicher

13. Dezember 2023

Grundlegend sind 3 Schritte notwendig:
1. Einholung unverbindlicher Kreditangebote
2. Komkrete Kreditverhandlungen
3. Einreichung aller benötigten Unterlagen

Dazu können Sie zwei Wege einschlagen: .....

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Es lohnt sich für Sie

11. Dezember 2023

Die Zeiten für den Verkauf von Haus und Grundstück waren sicher schon besser. Aber die Bauzinsen werden voraussichtlich erst einmal nicht steigen, sodaß sich die Nachfrage weiter erholen wird. Wir helfen Ihnen, den passenden Käufer zu finden und versprechen, Ihnen dabei fachgerecht und professionell zu helfen!
Hier unsere Service-Garantie:

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Die größten Fehler bei der energetischen Haussanierung

04. Dezember 2023

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein wichtiger Schritt, um sowohl die Energieeffizienz als auch den Wohnkomfort zu verbessern. Wenn es .....

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Finanzierungsgrenzen bewirken weiterhin fallende Immobilienpreise

14. November 2023

Wer als Eigentümer / Verkäufer denkt, die Makler drücken derzeit wieder einmal die Preise, sollte sich die unten stehende Übersicht anschauen. Wenn die Bankraten vor Beginn der Zinserhöhung für ein 600' T€-Haus  noch 750,- € monatlich betrugen, so sieht man in der Umkehrrechnung, wie die Zinserhöhung die Kaufkraft und den Geldwert negativ beeinflußt. Für die gleiche Bankrate erhält man aktuell nur noch etwa die halbe Kreditsumme (bei einem Zins von 3%). Leider hat das mit dem Immobiliensachwert nichts zu tun, wirkt sich aber stark auf den Marktwert aus. Die Käufer können mittlerweile nicht mehr die hohen Preise bezahlen, weil sich die Kaufkraft verändert hat. Das zeigt sich daran, daß für ein Haus schon lange keine 10 Käufer mehr "bereitstehen". Das Verhältnis hat sich umgekehrt !!! Wer ernsthaft verkaufen möchte, muß sich dem stellen und für sein Haus, sein Grundstück oder seine Wohnung einen Marktcheck durchführen lassen, um einen realistischen Angebotspreis festlegen zu können. Wir helfen Ihnen! Nachstehend eine kleine Übersicht.

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Wichtigste Fakten zum neuen Heizungsgesetz

16. Oktober 2023

Es gibt einige Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen, die wir hier für Sie kurz aufführen:
-  modernere Technik: Auch wenn Ihr Heizkessel älter als 30 Jahre alt ist, aber bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik funktioniert, müssen Sie diesen nicht tauschen.
-  geringe Leistung: Heizt Ihr Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von weniger als vier Kilowatt, müssen Sie das Heizgerät nicht austauschen.
-  Brennstoffe: Heizen Sie mit Holz oder anderen Festbrennstoffen, müssen Sie Ihre Heizung nicht zwingend austauschen. Allerdings muss das Heizsystem die Grenzwerte für Feinstaub einhalten.
-  Warmwasserbereiter: Nutzen Sie Ihren Gas- oder Ölkessel nur zur Warmwassererzeugung, ist der Kessel von der Austauschpflicht befreit.
-  Einzelraumheizung: Wird der Öl- oder Gasheizkessel nur zum Beheizen eines Raumes verwendet, müssen Sie ihn nicht austauschen, auch wenn er 30 Jahre alt oder älter ist.
-  Kaufdatum der Immobilie: Haben Sie Ihr Haus vor dem 2. Februar 2002 gekauft und die darin vorhandene Heizung bis heute genutzt, müssen Sie diese nicht austauschen.
Wichtig ist aber: Haben Sie Ihre Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt, sind Sie gemäß GEG zum Austausch der Heizung verpflichtet, wenn diese älter als 30 Jahre alt ist. Kaufen Sie eine Immobilie oder erben Sie diese, haben Sie zwei Jahre für den Heizungstausch Zeit.
Fragen Sie bei Unklarheiten einen Energieberater.
Quelle: www.thermondo.de



Austausch- und Nachrüstpflicht für Heizungen

06. Oktober 2023

Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.
- Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung) müssen ausgetauscht werden. Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertem-peraturkessel.
- Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" (i.d.R. 4 cm Wärmedämmung) aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht. Alternativ kann auch das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt sein.
Quelle: verbraucherzentrale.de



Alle reden nur noch über Wärmepumpen. Gibt es Alternativen?

15. September 2023

Das neue Wärmegesetz sagt JA !
Hier eine kleine Übersicht - gerade für Interessenten von Bestands immobilien (in Tabelle Kosten für einen Komplett-Tausch). Wenn lediglich der Brenner ersetzt werden muss, liegen die Kosten für Brennwert-Technick
bei Gas: ab 4.000,- € und
bei Öl: ab 5.000,- €.
Also mehr als überschaubar! Nachstehend eine kleine Übersicht.

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Hinweis für alle Kaufinteressenten

12. September 2023

Hier nochmals den gut gemeinten Tipp an alle, die sich entschlossen haben, eine Immobilie zu erwerben. Lassen Sie bereits vorab prüfen, welche Bank Ihnen bei Ihrem Kauf mit wieviel Geld zur Seite steht. Sie sind dadurch in der Lage, sich schneller entscheiden zu können und sind effizienter bei der Suche, da Sie wissen, wie teuer Haus, Grundstück oder Wohnung sein darf.
Und… fragen Sie einen unabhängigen Berater, der alle Banken im Blick hat, wie z.B. unseren Torsten Böhm, der Ihre Fragen zu Baukrediten beantwortet (siehe ‚Unsere Partner‘ auf ‚Über uns‘) .



Verkäuferprovision: verdient oder unverdient?

06. Januar 2023

Beim Thema Verkäuferprovision herrschen leider immer noch große Vorurteile. Diese resultieren hauptsächlich aus der Unklarheit über die zu leistenden Arbeiten von uns Maklern. Daß ein Makler 'mal eben' einen Kunden anruft, eine Besichtigung durchführt und dann den Notartermin abstimmt, gehört mittlerweile definitiv zu den Ammenmärchen.
Ein Makler, dem Sie mit einer Alleinbeauftragung Ihr Vertrauen schenken .....

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Kaum eine Veränderung der Bauzinsen !